Förderprogramm
Förderprogramm
Was wird gefördert?
Der Transfer BONUS bezuschusst die Inanspruchnahme von Leistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg zur Realisierung von kleinen Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung.
Ziel ist die Unterstützung des Technologie- und Wissenstransfers aus den Wissenschaftseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU*).
*KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, die sich zu weniger als 25% des Kapitals in Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die ihrerseits diese Bedingungen nicht erfüllen (Ausnahmen z.B. institutionelle Anleger).
Wer wird gefördert?
Kleinste, kleine und mittlere, technologieorientierte Unternehmen oder nicht-technologieorientierte
Unternehmen, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist, die ihren Sitz bzw. mindestens eine Betriebsstätte in Berlin haben, können den Transfer BONUS in Anspruch nehmen.
Welche Förderung gibt es?
Die Zuwendung kann in zwei Varianten gewährt werden:
Einstiegsvariante – 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 1.500 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation.
Diese Variante gilt ausschließlich und einmalig für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen z.B. über Programme wie ProFIT (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien), den Zukunftsfonds Berlin oder ein Bundesprogramm umgesetzt haben.
Standardvariante – 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.000 Euro
Gefördert werden die Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
Die Standardvariante kann mit jeweils klar voneinander abgegrenzten Projekten mehrfach beantragt werden. Sie kommt auch in Frage, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
Generell gilt:
Förderfähig sind nur Leistungen die sich auf die spezifischen Kompetenzen von Wissenschafts-einrichtungen richten und nicht standardmäßig von kommerziellen Anbietern erbracht werden.
Förderfähig ist nur die Leistung der Wissenschaftseinrichtung im Rahmen eines entsprechenden Angebotes. Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein, der Auftrag sollte erst nach
der Bescheiderteilung erteilt werden.
Schließen sich mehrere Unternehmen zur Realisierung eines größeren Projektes zusammen, so können mehrere Transfer Boni kumuliert werden. Hierzu bedarf es pro Unternehmen einer separaten Antragstellung.
Wo finde ich Unterstützung bei der Suche nach einem Kooperationspartner?
Die TSB Innovationsagentur GmbH führt für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen das Projekt Wissens- und Technologietransfer (WTT) durch und unterstützt in diesem Rahmen Unternehmen, geeignete Wissenschaftspartner für die geplanten Projekte zu identifizieren.
Wo erhalte ich Informationen zum Förderprogramm
und wo stelle ich den Antrag?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat die B.&S.U. mbH mit der Umsetzung der Fördermaßnahme beauftragt, d.h. die Bescheide werden im Auftrag der Senatswirtschafts-verwaltung, aber im Namen der B.&S.U. mbH erteilt.
Voraussetzungen - zusammengefasst
•KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
•Unternehmen muss eine nach den aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe
»Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« förderfähige Tätigkeit* ausüben
z.B. Datenverarbeitungsgeräte - technische Geräte - Elektrotechnik - Chirurgiegeräte -
optische Erzeugnisse - chemische Produkte usw.
•Projekt muss dem Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung zugeordnet werden können
•Kooperation grundsätzlich mit einer Wissenschaftseinrichtung aus Berlin und Brandenburg
•Projekt muss technisch umsetzbar sein
•gesicherte Finanzierung des Projektes (Eigenmittel) - sofern die Standardvariante beantragt
wurde oder das Auftragsvolumen bei der Einstiegsvariante größer als 1.500 Euro ist
•externe Leistung darf nicht zum Standardangebot von kommerziellen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen zählen
•Inanspruchnahme von De-minimis-Beihilfen darf in einem Dreijahreszeitraum
200.000 Euro nicht überschreiten
Unterstützung bei der Suche nach einem
geeigneten Kooperationspartner in der Wissenschaft
TSB Innovationsagentur Berlin GmbH
Projekt »WTT«
Dipl.-Ing. Siegfried Helling
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Telefon: 030 - 46302-479
Telefax: 030 - 46302-444
Technologietransfer für kleine und mittlere Unternehmen